Günstig mieten
Region Biel/Bern/Thun/Solothurn
originelle Fotobox mit Tablet und Fotodrucker.
Geeignet für Familienfeiern und kleinere Firmen-Events mit bis zu 80 Personen.
ab chf/Tag 200.-
Der Spassfaktor
Für Deinen Event
Was ist drinn?
Unsere Fotoboxen sind mit iPad Pro’s und Canon Drucker ausgerüstet. Mit Standfuss oder einfach auf den Tisch gestellt.
LED-Panels sorgen für genügend Licht, (Anschlüsse im Innern der Box)
Der Thermotransfer-Drucker liefert Abzüge im Postkarten-Format in Fotoqualität.
Druckmaterial für 108 Ausdrucke werden mitgeliefert.
Einfach an 230V Steckdose anschliessen, einschalten und loslegen.
Alle Aufnahmen werden gespeichert, in einer passwortgeschützten Foto-Galerie abgelegt und sind während des Folgemonats online verfügbar.
Während des ganzen Events hast du direkten Zugang zu den abgesicherten Bilder, damit du auch das eine oder andere Bild nochmals ausdrucken kannst.
Das Fotolayout kann angepasst werden mit oder ohne Event-Logo 1, 2 Fotos auf einem Ausdruck. Dies wird vordefiniert und ist fix für den ganzen Event.
Preise
Lieferung, Auf- und Abbau nach Absprache
Vertragsbedingungen
§1 Mietgegenstand
Der Vermieter überlässt dem Mieter den Mietartikel (genaue Beschreibung auf Tabelle Mietvertrag).
§2 Auf - und Abbau
Der Mieter holt die Fotobox in der entsprechende Vermietstelle (Schwadernau/Steffisburg) ab und bringt sie dorthin zurück. Die Abholung erfolgt laut Abholdatum in der Buchung. Die Rückgabe erfolgt laut Terminvereinbarung (bei Abholung der Fotobox mit dem Mitarbeiter der Vermietstelle).
Oder Die Box wird durch uns gegen Gebühr, auf- und abgebaut.
§3 Mietgebühr
Für die Dauer der Mietzeit erhebt der Vermieter eine Gebühr lt. Preis des Mietartikels auf Webseite. Die Mietgebühr ist bei Buchung sofort fällig. Falls der Mietartikel oder/und das dazu gehörende Zubehör in nicht ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben wird, werden neben der Mietgebühr zusätzlich der Betrag für Reparatur oder Ersatz der beschädigten oder verlorenen Teile berechnet. Preise der Einzelteile:
Totalverlust:Fotobox: 2.000,00 | Stativ: 90,00| Tragetasche: 80,00 | Fotobox-Drucker: 150,00.
§4 Pflichten des Mieters
4.1 Der Mieter bestätigt, dass er den Mietgegenstand, gemäß der in der Artikelbeschreibung im Tabelle Mitvertrag, vollständig und mängelfrei übernommen hat, sobald er die Vermietstelle mit dem Mietartikel verlässt.
4.2 Der Mieter ist verpflichtet, die Fotobox vor unsachgemäßer Behandlung zu schützen. Die Aufstellung ist ausschließlich in trockenen Innenräumen gestattet. Die Anbringung von Fremdmaterial am Eigentum von Fotobox by Ross (insbesondere durch Beklebung) ist nicht gestattet.
4.3 Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietdauer eintretende Schäden an dem Mietgegenstand dem Vermieter anzuzeigen und zu ersetzen. Dies gilt auch für Schäden, welche von Dritten verursacht oder verschuldet werden. Der Vermieter tritt schon hier parallele Schadenersatzansprüche gegen dritte Schädiger an den Mieter ab.
4.4 Eine Untervermietung des Mietgegenstandes ist nicht gestattet. §4 Haftung Falls der Mietgegenstand oder/und das dazu gehörende Zubehör in nicht ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben wird/werden, werden neben der Mietgebühr zusätzlich der Betrag für Reinigungskosten, Reparatur oder Ersatz der beschädigten oder verlorenen Teile berechnet. In diesem Fall ist dem Mieter der Nachweis gestattet, dass die Kosten überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer ausgefallen sind. Es wird dem Mieter empfohlen, bestehende Haftpflichtversicherungen auf die Deckung von Schäden an gemieteten Objekten zu überprüfen und ggf. eine Versicherung über die Mietdauer abzuschließen!
§5 Übergabe und Rückgabe
5.1 Bei der Übergabe des Mietgegenstandes soll eine Material- und Funktionskontrolle durchgeführt werden. Anhand der im Onlineshop einzusehenden Zubehörliste sind Vollständigkeit und gegebenenfalls Zustand des Gegenstandes und seines Zubehörs zu kontrollieren und zu bestätigen. Sobald der Mieter die Vermietstelle mit dem Mietartikel verlässt, gilt die Material- und Funktionskontrolle sowie die Vollständigkeit des Zubehörs als bestätigt. Der Mieter kann auf die Materialkontrolle verzichten. Der Vermieter bleibt dann berechtigt, den aktuellen Bestand nach seinem Wissen festzulegen. Mit der Übergabe des Gegenstandes geht die Gefahr auf den Mieter über.
§6 Rechte am eigenen Bild
Die Aufnahmen der Box werden auf einer Webgalerie publiziert, jeder der den Zugangslink hat, kann die Bilder betrachten und herunterladen. Jeder hat das Recht seine Aufnahmen von der Galerie löschen zu lassen. Es obliegt dem Mieter uns eine Liste der zu löschenden Bilder zu senden.
Abholorte
Roger Ross
Enselweg 30
2556 Schwadernau
+41 79 829 54 23
Jennifer Inäbnit-Ross
Tulpenweg 4
3613 Steffisburg
+41 78 908 12 06